Rechtsprechung
LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kosten; Wahl; Rechtsanwalt; Freistellungsanspruch; Wahlvorstand; Erforderlichkeit; Fahrtkosten; Abwesenheitsgeld; Fotokopie; Erstattung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 27 BRAGO; § 28 BRAGO
Kosten; Wahl; Rechtsanwalt; Freistellungsanspruch; Wahlvorstand; Erforderlichkeit; Fahrtkosten; Abwesenheitsgeld; Fotokopie; Erstattung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Wahlvorstands auf Freistellung von in verschiedenen Beschlussverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten; Umfang der Kostentragungspflicht nach § 20 Abs. 3 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Berechtigung des Wahlvorstands zur Auswahl eines Rechtsanwalts ...
- Judicialis
BetrVG § 20 Abs. 3 S. 1; ; BRAGO § 27; ; BRAGO § 28
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 20 Abs. 3 Satz 1; WO § 2 Abs. 2 Satz 1
Kostenfreistellung für Tätigkeit auswärtiger Anwälte in Beschlussverfahren des Wahlvorstandes zur gerichtlichen Klärung schwieriger Rechtsfrage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 23.11.2004 - 2 (3) BV 23/04
- ArbG Bochum, 23.11.2004 - 3 BV 39/04
- LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG Oldenburg, 17.03.2004 - 2 BV 12/03
Rechtswidrigkeit der Durchführung einer Mitarbeiterversammlung außerhalb der …
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
Schließlich leitete der Wahlvorstand unter dem Aktenzeichen 2 BV 12/03 vor dem Arbeitsgericht Bochum ein Verfahren ein, gerichtet darauf, die drei Wahlvorstandsmitglieder nicht zu benachteiligen.Für das Verfahren 2 BV 12/03 erstellten sie unter dem 21.01.2004 eine Rechnung in Höhe von 651, 46 EUR.
Entsprechende Erwägungen gelten für die im April 2003 erfolgte Mandatierung im Verfahren 2 BV 12/03 (ArbG Bochum).
Kostenrechnung vom 21.01.2004 zu 2 BV 12/03: neben dem bereits erstatteten Betrag in Höhe von 591, 60 EUR zusätzlich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, insgesamt 51, 60 EUR zzgl.
- OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00
Abgeltung von Gesprächen mit Dritten und Aufnahme von eidesstattlichen …
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
Soweit die Wahlvorstandsseite in dem Zusammenhang auf Kopien der eidesstattlichen Versicherungen verweist, sind die dadurch entstandenen Kosten von der Prozessgebühr des für das vorliegende Verfahren noch einschlägigen § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgedeckt, können also nicht zusätzlich als Dokumentenpauschale gemäß § 27 BRAGO in Ansatz gebracht werden (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98; OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2001 - 23 W 608/00). - LAG Köln, 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98
Aufwendungen für einen Prozessbevollmächtigten als erstattungsfähige …
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
Soweit die Wahlvorstandsseite in dem Zusammenhang auf Kopien der eidesstattlichen Versicherungen verweist, sind die dadurch entstandenen Kosten von der Prozessgebühr des für das vorliegende Verfahren noch einschlägigen § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgedeckt, können also nicht zusätzlich als Dokumentenpauschale gemäß § 27 BRAGO in Ansatz gebracht werden (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98; OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2001 - 23 W 608/00).