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   LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05   

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https://dejure.org/2005,9761
LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05 (https://dejure.org/2005,9761)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05 (https://dejure.org/2005,9761)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2005 - 13 TaBV 69/05 (https://dejure.org/2005,9761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kosten; Wahl; Rechtsanwalt; Freistellungsanspruch; Wahlvorstand; Erforderlichkeit; Fahrtkosten; Abwesenheitsgeld; Fotokopie; Erstattung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 27 BRAGO; § 28 BRAGO
    Kosten; Wahl; Rechtsanwalt; Freistellungsanspruch; Wahlvorstand; Erforderlichkeit; Fahrtkosten; Abwesenheitsgeld; Fotokopie; Erstattung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Wahlvorstands auf Freistellung von in verschiedenen Beschlussverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten; Umfang der Kostentragungspflicht nach § 20 Abs. 3 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Berechtigung des Wahlvorstands zur Auswahl eines Rechtsanwalts ...

  • Judicialis

    BetrVG § 20 Abs. 3 S. 1; ; BRAGO § 27; ; BRAGO § 28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 20 Abs. 3 Satz 1; WO § 2 Abs. 2 Satz 1
    Kostenfreistellung für Tätigkeit auswärtiger Anwälte in Beschlussverfahren des Wahlvorstandes zur gerichtlichen Klärung schwieriger Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Oldenburg, 17.03.2004 - 2 BV 12/03

    Rechtswidrigkeit der Durchführung einer Mitarbeiterversammlung außerhalb der

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
    Schließlich leitete der Wahlvorstand unter dem Aktenzeichen 2 BV 12/03 vor dem Arbeitsgericht Bochum ein Verfahren ein, gerichtet darauf, die drei Wahlvorstandsmitglieder nicht zu benachteiligen.

    Für das Verfahren 2 BV 12/03 erstellten sie unter dem 21.01.2004 eine Rechnung in Höhe von 651, 46 EUR.

    Entsprechende Erwägungen gelten für die im April 2003 erfolgte Mandatierung im Verfahren 2 BV 12/03 (ArbG Bochum).

    Kostenrechnung vom 21.01.2004 zu 2 BV 12/03: neben dem bereits erstatteten Betrag in Höhe von 591, 60 EUR zusätzlich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, insgesamt 51, 60 EUR zzgl.

  • OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00

    Abgeltung von Gesprächen mit Dritten und Aufnahme von eidesstattlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
    Soweit die Wahlvorstandsseite in dem Zusammenhang auf Kopien der eidesstattlichen Versicherungen verweist, sind die dadurch entstandenen Kosten von der Prozessgebühr des für das vorliegende Verfahren noch einschlägigen § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgedeckt, können also nicht zusätzlich als Dokumentenpauschale gemäß § 27 BRAGO in Ansatz gebracht werden (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98; OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2001 - 23 W 608/00).
  • LAG Köln, 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98

    Aufwendungen für einen Prozessbevollmächtigten als erstattungsfähige

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
    Soweit die Wahlvorstandsseite in dem Zusammenhang auf Kopien der eidesstattlichen Versicherungen verweist, sind die dadurch entstandenen Kosten von der Prozessgebühr des für das vorliegende Verfahren noch einschlägigen § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgedeckt, können also nicht zusätzlich als Dokumentenpauschale gemäß § 27 BRAGO in Ansatz gebracht werden (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98; OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2001 - 23 W 608/00).
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